EU-Compliance im E-Commerce: Diese Pflichten warten jetzt auf deinen Online-Shop

Kaum haben sich alle mit Barrierefreiheit und dem neuen Widerrufsbutton arrangiert, klopft schon die nächste Welle an digitalen Vorgaben an die Tür des E-Commerce. Und diesmal ist es keine einzelne Schaltfläche, sondern ein ganzer Strauß an Pflichtangaben, die direkt am Produkt landen müssen.

Das Ziel dahinter: Verbraucherinnen sollen auf einen Blick sehen, was sie kaufen – von Sicherheitshinweisen über ihre Gewährleistungsrechte bis hin zu Umwelt-Informationen. Für dich als Händlerin heißt das aber vor allem: mehr Angaben, mehr Fristen, mehr Abmahnrisiko.

Das Tückische ist die Zersplitterung. Die Regeln stehen verstreut in einem halben Dutzend Verordnungen und Richtlinien, jede mit eigenem Stichtag. Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen dir, welche Themen jetzt zählen und was du dagegen tun kannst.

Welche Pflichten gelten eigentlich schon?

Manche Vorgaben sind längst scharf geschaltet, andere stehen kurz bevor. Hier der ehrliche Überblick:

GPSR – Produktsicherheit (seit 13.12.2024 Pflicht)

Die Produktsicherheitsverordnung verlangt Warnhinweise und vollständige Herstellerdaten direkt auf der Produktseite. Das gilt bereits und ist längst im Fokus von Abmahnvereinen.

Produktkennzeichnungen wie CE (laufend Pflicht)

Rechtssichere Darstellung von CE-Kennzeichnungen, Rückverfolgbarkeits-IDs (Batch- und Seriennummern) und technischen Pflicht-Labels.

Gewährleistungs- & Garantielabel (ab 27.09.2026 Pflicht)

Ab diesem Stichtag müssen alle B2C-Online-Shops einen EU-einheitlichen, harmonisierten Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung anzeigen. Wer zusätzlich eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren bewirbt, muss dafür ein harmonisiertes Etikett einbinden, in der Praxis oft kurz „GARAN-Label“ genannt (ein eingängiger Merkname, kein offizieller EU-Begriff: Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 zur EmpCo-Richtlinie spricht schlicht vom „harmonisierten Hinweis“ bzw. „harmonisierten Etikett“). Design und Farbgebung sind EU-weit vorgegeben. Eigene Gestaltung ist nicht erlaubt.

Wichtig zur Einordnung: Das neue Etikett selbst wird erst ab dem 27.09.2026 zur Pflicht und kann vorher nicht abgemahnt werden. Was schon heute abgemahnt wird, sind falsche oder fehlende Garantie- und Gewährleistungsangaben nach geltendem Wettbewerbs- und Kaufrecht (UWG/BGB). Wer hier sauber aufgestellt ist, hat es beim Umstieg auf die neuen Labels später leichter.

EPR & ElektroG – Umwelt (Verpackungs-/WEEE-Angaben laufend, neues Rücknahmesymbol ab 01.07.2026)

Verpackungs- und WEEE-Registrierungsnummern müssen dynamisch und passend zum Land der Käufer*innen angezeigt werden. Neu: Rücknahmepflichtige Online-Händler müssen ab dem 01.07.2026 das neue ElektroG-Rücknahmesymbol gut sicht- und lesbar in ihrem Shop darstellen.

Recht auf Reparatur (ab 31.07.2026 Pflicht)

Transparente Infos zu Reparierbarkeit und Ersatzteilen bereits beim Kauf. Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799, die in Deutschland über das Reparatur-Umsetzungsgesetz zum 31.07.2026 greift. Für ab diesem Stichtag geschlossene Verträge wird die Reparierbarkeit ausdrücklich Teil der üblichen Beschaffenheit – und im Reklamationsfall gelten neue Informationspflichten.

Verbot vager Umwelt-Aussagen (ab 27.09.2026)

Pauschale Umwelt-Versprechen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ sind ohne belastbare, überprüfbare Belege künftig unzulässig. Das ergibt sich aus der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825. (Der ursprünglich geplante Green-Claims-Vorschlag wurde übrigens im Juni 2025 auf Eis gelegt – das eigentliche Verbot kommt aber trotzdem, nur eben aus dieser Richtlinie.)

Digitaler Produktpass (DPP) – ab 2026/2027 fortlaufend

Verpflichtende Produkt- und Materialpässe für erste Kategorien. Den Anfang machen unter anderem Batterien; weitere Produktgruppen folgen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung stufenweise.

AI Act – KI-Verordnung (stufenweise ab 2025/2026)

Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Die Transparenzpflichten greifen ab August 2026.

EUDR – Entwaldungsfreie Lieferketten (ab 30.12.2026 / 30.06.2027)

Nachweis- und Dokumentationspflicht für relevante Rohstoffe. Die Verordnung wurde Ende 2025 noch einmal verschoben: Sie gilt für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027.

Muss ich das jetzt alles von Hand in jedes Produkt schreiben?

Theoretisch könntest du das, praktisch wird es schnell zum Pflege-Albtraum. Sobald sich eine Vorgabe ändert (und das passiert ständig, siehe die gleich zweimal verschobene EUDR), müsstest du jedes einzelne Produkt anfassen. Ein Fehler, eine vergessene Angabe, und schon steht das Abmahnrisiko im Raum.

Genau deshalb haben wir eine eigene App gebaut: EU Guard. Sie bündelt die Pflichtangaben an einer Stelle und spielt sie automatisch dort aus, wo sie hingehör. Direkt am Produkt, passend zum Land der Käufer*innen und einheitlich über deinen gesamten Shop. Du findest sie im Shopify App Store.

Und wer richtet das alles ein?

Die App ist das Werkzeug aber wir lassen dich damit nicht allein. Wenn du möchtest, übernehmen wir das komplette Setup für dich:

  1. Konfiguration: Wir richten die App und alle Pflichtdaten in deinem Shopify-Admin ein.
  2. Theme-Styling: Wir passen das Widget so an dein Theme an, dass es professionell zu deinem Design passt.
  3. Post-Purchase: Die Pflichtdaten landen automatisch in deinen Bestellbestätigungen.

Häufige Fragen zu den neuen E-Commerce-Pflichten

Unser Fazit: Jetzt aufräumen lohnt sich

Der digitale Handel professionalisiert sich rasant weiter und bei den neuen Gewährleistungs- und Garantielabels sowie dem Verbot vager Umwelt-Aussagen wird es schon zum 27. September 2026 ernst. Wer jetzt Ordnung schafft, hat den Kopf frei, bevor die nächste Abmahnwelle rollt.

Fragen zu den neuen Pflichten oder zur Umsetzung in deinem Shop? Melde dich – wir helfen dir gerne weiter oder schau dir direkt unsere EU Guard App an!

Hinweis: Wir sind keine Juristinnen und bieten keine Rechtsberatung. Unsere Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissensstand und praktischer Erfahrung – nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.*

Lass uns über deine Pflichten sprechen

Du musst diese Entscheidung nicht allein treffen und schon gar nicht allein umsetzen. Schreib uns einfach oder schnapp dir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. 

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