Gerade erst haben wir uns alle intensiv mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auseinandergesetzt, da wartet schon die nächste digitale Anpassung im E-Commerce auf uns. Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Online-Shops eine elektronische Widerrufsfunktion – im Volksmund kurz „Widerrufsbutton“ genannt – bereitstellen.

Das Ziel dahinter: Verbraucher*innen sollen Verträge im Netz genauso unkompliziert per Klick rückgängig machen können, wie sie sie abgeschlossen haben.

Aber gilt das eigentlich für jede Website? Und was bedeutet das für reine B2B-Shops? Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen dir, worauf es ankommt.

Was ist der Widerrufsbutton überhaupt?

Der Begriff „Widerrufsbutton“ klingt nach einer kleinen Schaltfläche, dahinter steckt aber eine komplette Funktion. Für Shops, die sich an Endverbraucher*innen (B2C) richten, muss ab sofort ein zweistufiger Prozess eingebunden sein:

  1. Der Start-Button: Ein gut sichtbarer Button (meistens im Footer platziert) mit einer eindeutigen Aufschrift wie „Vertrag widerrufen“.
  2. Das Formular: Dieser Button führt zu einer Unterseite mit einem Formular, in das Kund*innen ihre Daten, die Bestellnummer und optional einen Freitext eintragen können (ohne sich dafür einloggen zu müssen!).
  3. Der Bestätigungs-Button: Ein finaler Sende-Button (z. B. „Widerruf bestätigen“), der die Erklärung abschickt.

Zusätzlich gehören zu so einer Umstellung natürlich auch immer die passenden Aktualisierungen der Texte auf der Website.

Entwarnung für reine B2B-Shops?

Die wichtigste Nachricht vorweg für alle, die ausschließlich mit anderen Unternehmen Geschäfte machen: Reine B2B-Shops benötigen diese elektronische Widerrufsfunktion in der Regel nicht. Wo keine Privatpersonen einkaufen, greift diese Klick-Pflicht nicht. Das gilt übrigens auch für Corporate Websites ohne direkte Buchungsfunktion, für Social-Media-Kanäle oder für den individuellen Vertragsschluss per E-Mail oder Telefon.

Aber Achtung bei der Umsetzung im Shop!

Es reicht oft nicht, einfach irgendwo „Nur für Gewerbetreibende“ auf die Seite zu schreiben. Wenn sich doch mal Privatkundinnen in den Shop verirren und problemlos bestellen können, verschwimmen die Grenzen. Wer keinen Widerrufsbutton anbietet, sollte also sicherstellen, dass der Shop auch technisch und optisch unmissverständlich auf Geschäftskundinnen ausgerichtet ist.

So machst du deinen B2B-Shop für die Zielgruppe unmissverständlich

Damit du im B2B-Bereich auf der sicheren Seite bist und auf den Button verzichten kannst, sollte dein Bestellprozess so gestaltet sein, dass Privatbestellungen im Alltag gar nicht erst vorkommen. Folgende Maßnahmen helfen dabei:

  1. Klarer und unmissverständlicher Hinweis: Platziere deutliche Hinweise auf der Startseite, den Produktseiten und im gesamten Checkout, dass sich dein Angebot ausschließlich an Unternehmerinnen, Wiederverkäuferinnen oder öffentliche Institutionen richtet.
  2. Aktive Bestätigung im Checkout: Integriere eine Pflicht-Checkbox im Bestellprozess, mit der Kundinnen aktiv bestätigen müssen: „Ich bestätige, dass ich die Bestellung als Unternehmerin (oder im Namen eines Unternehmens) tätige.“
  3. Plausibilitäts-Checks: Fordere bei der Registrierung oder im Checkout zwingend die Angabe des Firmennamens, der Rechtsform und idealerweise der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder Steuernummer an.

Wenn dein Shop diese Hürden sauber abbildet, ist die Trennung zwischen B2C und B2B glasklar.

Unser Fazit: Dranbleiben lohnt sich!

Egal ob Barrierefreiheit oder neue E-Commerce-Richtlinien: Der digitale Handel professionalisiert sich rasant weiter. Für B2C-Shops führt kein Weg am neuen Button vorbei. Und für B2B-Händler*innen ist es jetzt die perfekte Gelegenheit, den eigenen Checkout-Prozess einmal gründlich auf Prüfsteine und Zielgruppenschärfung zu untersuchen.


Fragen zum Widerrufsbutton oder zur Umsetzung in deinem Shop?
Melde dich – wir helfen dir gerne weiter oder schau dir direkt unsere Shopify Widerrufsbutton App an!

Hinweis:
Wir sind keine Jurist*innen und bieten keine Rechtsberatung. Unsere Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissensstand und praktischer Erfahrung – nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.

Du bist dir unsicher, wie du die neuen Anforderungen technisch in deinem Online-Shop umsetzt?

Ob Barrierefreiheit für 2025 oder smarte Checkout-Lösungen für 2026 – wir werfen gerne einen Blick auf deine Website und unterstützen dich bei der sauberen Programmierung.

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